Für den Fall einer medizinischen Notwendigkeit während deines Auslandsaufenthalts ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl. Sie deckt nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern übernimmt auch die Aufwendungen für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst tragen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du dich weniger als ein Jahr im Ausland aufhältst. Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung ist sie speziell auf kürzere Reisen ausgelegt.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die du selbst hättest zahlen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit absagen musstest.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornokosten des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub versehentlich eine andere Person oder deren Eigentum beschädigst, hilft dir die Reisehaftpflichtversicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Für den Fall einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden während deines Urlaubs übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Sollte dein Gepäck gestohlen oder beschädigt werden, deckt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Streitigkeiten im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Hilfeleistungen.
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